Willkommen beim Kreisseniorenrat Konstanz

Über 50 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich in den Gremien des Kreisseniorenrats Konstanz (KSR) für die Interessen älterer Menschen. Im Kreisgebiet sind dies mehr als 66.000 Menschen über 60 Jahre – Tendenz steigend. Im gesellschaftlichen Denken und Handeln versteht sich der eigenständig agierende KSR generationenübergreifend als ein Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet.

So macht der KSR die Öffentlichkeit, Politiker, staatliche, Kreis- und Kommunalbehörden auf Probleme älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren Lösung mit. Er unterstützt im Rahmen seines Netzwerkes und der Öffentlichkeitsarbeit ältere Menschen durch fundierte Informationen zu sie betreffenden Angelegenheiten und setzt sich für die Koordinierung entsprechender Maßnahmen ein. Er zeigt aber auch die Kompetenzen und Fähigkeiten älterer Personen im gesellschaftlichen Miteinander auf. Hierbei erfährt der KSR Unterstützung und eine enge Kooperation mit dem Landratsamt, Vertretern der Städte und Gemeinden, Institutionen und weiteren wichtigen Partnern.

Was wir tun

Zu unseren Aufgaben gehören die Bereiche Altersmedizin sowie die medizinische Versorgung – auch im ländlichen Raum, Mobilität in all ihren Formen inklusive ÖPNV, Wohnen und Leben im Alter, wozu auch alternative Wohnformen, Nachbarschaft, Nahversorgung, Teilhabe und vieles mehr gehört. Das breite Thema Pflege – ambulant wie stationär – gehört ebenso dazu wie das Thema Rente und Altersarmut. Der Austausch mit jüngeren Generationen zeigt sich nicht nur in Themen der ‚Sorgenden Kommune‘, sondern auch im gegenseitigen Geben und Nehmen oder in den uns alle betreffenden Bereichen von Umwelt- und Klimaschutz (Arbeitsbereiche & Projekte).

Selbstverständlich bringen wir uns auch mit viel Einsatz in aktuelle Themen wie beispielsweise die Corona-Pandemie oder die Willkommenskultur für Flüchtlinge ein und beziehen dazu Stellung .

Wer steht dahinter

Nur gemeinsam lässt sich etwas erreichen. Daher sind neben der Vorsitzenden Gaby Hotz, ihren Stellvertretern Albert Blässing und Harry Fuchs, der Beisitzerin Claudia Brackmeyer und der Finanzverantwortlichen Gabriele Glocker auch alle Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands, des Kuratoriums mit den Beauftragten und Vertretern der Gemeinden und unseren sachkundigen Beratern mit großem Engagement dabei .

 

 

 

 

 

Solidarität für den Frieden

Appell des Kreisseniorenrats an die Politik, den Krieg zu stoppen

Wie alle, ist auch der Kreisseniorenrat Konstanz bestürzt über den Einmarsch russischer Kräfte in der Ukraine und die Heftigkeit der Kriegshandlungen. Bereits am ersten Tag war erkennbar, dass im Land auch Zivilisten betroffen sind. „Gerade für die älteren Menschen ist da die Erinnerung an den 2. Weltkrieg sehr nah, die Erlebnisse in der Familie mit dem Kriegsleid, der täglichen Sorge ums Überleben, dem Verlust von Angehörigen, von Heimat und Existenzgrundlagen sowie dem mühseligen Wiederaufbau“, so die Vorsitzende Gaby Hotz.

Da Völkerrecht, Staatsgrenzen und Verträge offenbar nicht mehr gelten, appelliert der Kreisseniorenrat an die Politiker, in gemeinsamer Strategie mit den Verbündeten alles nur Mögliche zu tun, um den Krieg in der Ukraine schnell und auf nichtmilitärischem Wege zu stoppen.

Unsere Solidarität gilt den Menschen in der Ukraine, die in Frieden und selbstbestimmt in Ihrem Land leben wollen, den Ukrainern bei uns, die um ihre Angehörigen bangen sowie den sorgenvollen Menschen der Nachbarländer. Sie gilt auch denjenigen Menschen in Russland, die diesen Krieg nicht wollen, die jedoch – wie erste Bilder zeigen – bei Friedensdemonstrationen ebenfalls bedroht sind. Uns eint überall auf der Welt der Wille zum Frieden als hohem und unverhandelbarem Gut. Stehen wir zusammen mit Mitteln des Friedens!“

 

 

 

 

 

 

Zur-Corona-Pandemie 

Kreisseniorenrat ruft zu verantwortlichem Handeln auf

Mit Sorge verfolgt der Kreisseniorenrat Konstanz die rasant steigenden Zahlen dieser vierten Corona-Phase. „Es gilt nun noch mehr, Verantwortung für die eigene Gesundheit wie auch für die Gesellschaft zu übernehmen und die Angebote zu Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung anzunehmen,“ so die Kreisseniorenratsvorsitzende Gaby Hotz „Wir wollen alle Menschen in unserem Landkreis schützen und heftige Erkrankungen bis hin zur Intensivstation oder gar zum Tod vermeiden. Dies bedeutet beispielsweise, die Test-Vorgaben zu erfüllen, um keine Erreger in die Pflegeheime zu tragen, aber zugleich zu verhindern, dass den Bewohnern dort erneut eine Vereinsamung droht. Die Kinder sollen in die Schule oder die Kita gehen, zusammen sein dürfen und die jungen Leute in Berufsschulen, Hochschulen oder in der Ausbildung in Präsenz ihren Weg vorangehen können.“

Ihr Stellvertreter Harry Fuchs ergänzt: „Aktiver Menschenschutz bedeutet zudem, wieder konsequenter auf Abstand zu achten, Maske zu tragen und sich genau zu überlegen, an welchen Veranstaltungen man wirklich dabei sein sollte.“

Zu Initiativen und Impfaufrufen vor Ort unterstützt der Kreisseniorenrat seine Mitglieder mit

ergänzenden Informationen. „Nur wenn wir uns über die Generationen hinweg als Gemeinschaft verstehen, deren Wohl sich aus der Verantwortung aller gründet, kann es gelingen, diese vierte Welle abzubremsen und zu meistern. Lassen Sie es uns angehen – jetzt!“, so der Aufruf von Gaby Hotz.

 

 Einschätzung unseres medizinischen Beraters D. Michael Hess (Stand 05.11.2021)

Die Hoffnung, die Pandemie in den Griff zu bekommen, hat sich nach heutigem Stand nicht erfüllt:

– 35.504 Infektionsfälle gestern (höchste Zahl an Corona-Infektionen innerhalb eines

Tages) – SÜDKURIER vom 05.Nov. 21 -, steigende Zahlen bei Todesfällen und

Intensivpatienten.

– Überlastung der Intensivstationen, Abbau von Betten auf Intensivstationen, da Betten

aufgrund personeller Engpässe nicht betrieben werden können,

– wochenlange Bettenbelegung von meist ungeimpften Corona-Patienten*,

– dadurch Defizite bei der Versorgung „üblicher“ Intensivpatienten…

– die Zahl der Geimpften stagniert bei ca. 70%

Aufgrund solcher Fakten ergibt sich dringender Handlungsbedarf:

– Beratung und Impfangebote führen nunmehr bei Impfskeptikern und Nachlässigen kaum

zum Erfolg, die Impfraten zu erhöhen. Sie werden voraussichtlich auch wieder geöffnete

Impfzentren nicht aufsuchen.

– Mehr Erfolg versprechen dezentrale mobile Impfteams (u. a. auch Impfteams des

öffentlichen Gesundheitsdienstes, eigene Erfahrungen). Die Sozialdienste der

Gemeinden könnten hierfür wichtige Informationen zum Bedarf liefern. Der Einsatz von

Sprachmittlern wäre zweckmäßig.

– noch immer ungeimpfte Pflegekräfte (häufig skeptisch und ausländischer Herkunft)

müssten es eigentlich besser wissen: Impfen schützt, Impfen nützt.

– Booster-impfungen für Erwachsene.

– Einführung der G 2 – Regel und konsequente Kontrolle der Einhaltung, insbesondere in

zu beschützenden Einrichtungen des Gesundheitswesen (Kliniken, ambulante und

stationäre Einrichtungen der Altenpflege).

– G 3 – Regel nur bei eindeutigen Fällen einer Gegenindikation zum Impfung.

– Impfpflicht als letzte Option, siehe unten.

– Es fehlt die genaue und anerkannte Definition einer Gegenindikation zur Corona-

Impfung. Die Medizin ist gefordert, solche eindeutig zu festzulegen.

– Impfpflicht bei definierten Bevölkerungsgruppen – Bereiche des Gesundheitswesens und

des Erziehungs- und Bildungswesens (siehe Nachweispflicht zur Impfung gegen

Masern).

– Hoffen auf ein Covid-Medikament. Ein solches ist in Erprobung und zeigt nach bisherigen

Ergebnissen gute Wirkung.

Noch Ergänzend: Um eine Herdenimmunisierung zu erreichen, müssen nahezu alle Personen geimpft sein. Allerdings wird man 20% nicht überzeugen können. Wenn man die erforderliche Durchimpfung erreichen und Impfpflicht oder Impfzwang vermeiden will, gibt es bei Nichtgeimpften nur die Möglichkeit des Ausschlusses aus dem öffentlichen Leben. Richtig ist, dass Impfteams gebildet werden, die unter Begleitung der Sozialarbeiter der Gemeinden soziale Brennpunkte aufsuchen. Dies habe ich auch Landrat Danner so dargestellt.

* Mittels einer Patientenverfügung kann vorab festgelegt werden, wie im Krankheitsfall medizinisch zu verfahren ist. Der KSR hat sich mit der Formulierung einer Patientenverfügung im Falle der Behandlung der Erkrankung mit dem Corona-Virus, insbesondere bei einer künstlichen Beatmung, befasst. Auch Impfgegnern ist zu empfehlen, sich mit einer diesbezügliche Vorausbestimmung zu befassen und im Sinne der Selbstbestimmung festzulegen.

PS.: Ich habe mich kürzlich gegen Grippe impfen lassen. Die Impfreaktion war stärker (Schwellung an der Injektionsstelle) als bei den drei vorausgegangenen Corona-Impfungen.

 

 

Einschätzungen zur Impfung/Impfpflicht 

Corona-Pandemie – Impfempfehlung oder Impfpflicht? Impfung alternativlos?

 

Corona-Pandemie ist das Wort des Jahres. Gleich dahinter rangiert der Begriff Lockdown („Absperren“). Der Lockdown im Herbst 2020 hat nicht die angestrebte Senkung der Infektionszahlen und der Todesfälle der zweiten Infektionswelle gebracht. Nun gilt zusätzlich ein Shutdown: Noch mehr Sicherheit durch weitere Einschränkungen und durch Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens? Die Hoffnung ruht nun zusätzlich auf Impfungen der gesamten Bevölkerung. Dabei wird auf Freiwilligkeit gesetzt. „Es wird keine Impfpflicht geben“ (BM Spahn). Die Impfung soll eine individuelle Entscheidung sein.

Der Staat hat eine Schutzpflicht

Bereits vor mehr als 200 Jahren kamen das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg dieser Verpflichtung nach. In den damaligen Medizinalverordnungen wurde bestimmt: Schutz der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Krankheiten wie Seuchen u. a. durch Schutzpockenimpfung. Die Pflicht, gegen Pocken sich impfen zu lassen, galt noch bis Mitte der 70er Jahre. Ein Pockenalarmplan, der eine Isolierung sowohl von infizierten, kranken wie auch von ansteckungsverdächtigen Personen vorsah, wurde zunächst noch beibehalten. Tropische Länder forderten weiterhin von Touristen die Vorlage des Nachweises der Impfung gegen Pocken und andere Infektionskrankheiten bei der Einreise. Das Impfbuch war damals wichtiger als ein Pass.

Einweisung von Quarantänebrecher (SÜDKURIER vom 14.12.2020)?. Diese vom Innenministerium in Gespräch gebrachte Maßnahme ist nicht neu. Die Isolierung von Personen kann z. B. bei offener, ansteckungsfähiger Tuberkulose praktiziert werden, ist aber dann umgehend aufzuheben, wenn keine Gefahr zur Weiterverbreitung der Infektion mehr besteht. Der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas etc. kann vom Nachweis von Impfungen gegen übertragbare Erkrankungen abhängig gemacht werden. Bereits jetzt wird von Ländern, Fluggesellschaften u. a. erwogen, den Nachweis der Impfung gegen Covid-19 zu fordern. Eine Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür.

Förderung der Impfung

Soll sich die Bevölkerung auf der Basis der Freiwilligkeit in überwiegender Zahl impfen lassen, müssen Politik, Wissenschaft und Medien viel Überzeugungsarbeit leisten. Grundsätzlich kann und soll jeder bei angebotenen Impfungen kritisch sein. Es gilt, der durch eine Impfung erreichbare Gesundheitsschutz gegen Risiken abzuwägen. Wesentlich ist, dass die Impfung großer Bevölkerungsanteile – mindestens 60% – auch dazu dienen kann, die Ausbreitung der Infektionskrankheit insgesamt zu verhindern (Herdenimmunität). Die Impfung ist auch ein Akt der Solidarität und hat damit einen ethischen Aspekt.

Mit dem Aufbau der Impfzentren ist es nicht getan. Es muss zusätzlich Überzeugungsarbeit geleistet werden. Was die Impfung bezweckt und was sie leisten kann, muss transparent gemacht werden. Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe versprechen individuellen Infektionsschutz. Prognosen über die Dauer eines solchen, Aussagen über unerwünschte Nebenwirkungen sowie über den mit der Impfung angestrebten Infektionsschutz für Dritte sind derzeit nicht möglich.

Impfskeptiker, Impfgegner, Corona-Leugner…

Die Skepsis zu Impfungen ist selbst unter den Gesundheitsberufen vorhanden. Sie kann in der Bevölkerung wachsen. Das Recht, gegen Impfungen zu demonstrieren, haben sich auch unterschiedliche Gruppen genommen: Nicht nur Gegner von Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Infektionskrankheit dienen, auch Gegner von jeglichen staatlichen Entscheidungen und Leugner von wissenschaftlichen Erkenntnissen (das Virus ist ein Faktum). Erkennt jemand erwiesene Fakten nicht an, bleibt dies unbenommen seine private Meinung. Wer darüber hinaus in der Öffentlichkeit Thesen vertritt, die wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen und für seine Thesen auch keine Belege anführt, muss sich schon gefallen lassen, dass seine mentale Gesundheit in Frage gestellt wird. Dies betrifft auch gutgläubige, unkritische und leicht beeinflussbare Anhänger und Mitläufer der Meinungsführer von Verschwörungstheorien.

Dr. Hess, Amtsarzt a. D., beratendes Mitglied im Kreisseniorenrat Konstanz

 Erklärung zum Impfen:

Bevor ein Virus einen menschlichen Körper krank machen kann, muß das Virus in den Körper eindringen können. Das heißt, das Virus muß einen Weg finden, in die Zellen einzudringen. Hierzu muß das Virus aber zuerst an der Zelle andocken können, das heißt, es muß sich zunächst mal (bildlich: mit einer „Hand“) an der Körperzelle festhalten können. Die Abwehrzellen des körpereigenen Immunsystems erkennen das schädliche Virus in dieser Phase und versuchen, es zu vernichten. Für diese Vernichtung bildet die Zelle Antikörper. Wenn genügend Antikörper vorhanden sind, um die schädlichen Viren abzutöten, dann ist der Virenangriff abgewehrt. Wenn zu schnell zu viele Viren angreifen, oder wenn nicht schnell genug Antikörper vom Immunsystem gebildet werden, dann gewinnen die Viren die Oberhand und der Organismus wird krank und kann – wie im Fall von Corona, möglicherweise dran sterben.

Am besten ist es also, wenn das Immunsystem bereits Antikörper gebildet hat, bevor die ersten Viren kommen. Dieses versucht man durch Impfen. Für die Herstellung von Impfstoffen gegen Corona, z.B. von Biontech / Pfizer geht man folgenden Weg. Hierzu stellt man nur die oben erwähnte „Hand“ des Virus her (ohne daß das Virus dranhängt) – man nennt dies die mRNA (ein „Boten“Eiweißstoff). Der Impfstoff, der nur diese „Hand“ enthält, wird in den Körper gespritzt. Das Immunsystem glaubt nun, an der „Hand“ hängt auch das krankmachende Virus dran und entwickelt Antikörper, die sich dann über den Blutkreislauf im Körper verteilen. Wenn nun die „echten“ Viren kommen, erkennt das Immunsystem die „Hand“ und wehrt die „Hand“ ab. Das Virus kann dann nicht in die Körperzellen eindringen und den Körper krank machen und im schlimmsten Fall töten.Dieses Verfahren zur Herstellung von Impfstoffen / Arzneimitteln ist das Ergebnis der Forschung der letzten Jahre. Bei der Pockenepidemie der Vergangenheit kannte man dieses Verfahren noch nicht.

Fragen:

1. Wirkt der Impfstoff bei allen?

Ob ein Impfstoff wirkt kann man zunächst dadurch feststellen, ob das körpereigene Immunsystem Antikörper bildet. Die Hersteller des Corona-Impfstoffes geben an, daß dies in über 90 % der Fall sei. Das ist eine hohe Quote. In de breiten Anwendung ist diese Zahl wahrscheinlich niedriger und wohl auch abhängig vom Alter (von der Grippeimpfung weiß man, daß bei alten Menschen diese Zahl nur bei etwa 50 % liegt). Die Corona-Impfung hat also eine hohe Wahrscheinlichkeit der Entwicklung eines Impfschutzes.

2. Ist der Impfstoff sicher? Gibt es Nebenwirkungen?

Faustregel: Jedes Arzneimittel hat Nebenwirkungen. In den klinischen Studien zum Coronaimpfstoff wurden u. a. berichtet: vorübergehende Kopfschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, Übelkeit… Schwerere Nebenwirkungen nur sehr vereinzelt. In der breiten Anwendung können es vereinzelt mehr werden. In der Arzneimittelentwicklung spricht man immer von einer Nutzen-Risiko-Abwägung. Die Abwägung hier zeigt, daß durch die Impfung möglicherweise Hundertausende von Todesfällen verhindert werden können.

3. Greift der Impfstoff in das Erbgut des Menschen ein? Verändert es die Gene?

Durch die Anwendung des Boteneiwißstoffes mRNA ist dies nicht zu erwarten.

Dr. Eberwein Vors. KSR-KN

 

und noch eine persönliche Einschätzung zur Situation zu Schutzmasken:

a.     Schutzmasken, Abstand halten und Verringerung von Kontakten mit anderen Menschen sind Grundbedingungen in der jetzigen Corona Situation

b.     Im Bereich Masken schützen die MNS-Masken, sog. „Alltagsmasken“, durch das Abfangen meiner Aerosole und Tröpfchen bis zu einem gewissen Grad andere Menschen vor Infektionen durch mich (das sollten einem die                 Mitmenschen in jedem Fall wert sein) – einen Schutz vor Infektion meiner selbst bieten die MNS-Masken praktisch nicht oder nur sehr eingeschränkt, sie sind aber einfach zu handhaben und auch zu tragen.

c.     FFP 2 Masken, die der Prüfnorm entsprechen und die richtig gehandhabt werden, schützen auch den Träger der Maske bis zu einem gewissen Grad vor Ansteckung. Einen 100 % igen Schutz würde ich nicht erwarten, aber             einen recht guten. Das sollte einen aber nicht zu Sorglosigkeit verleiten.

d.     Eine FFP 2 Maske, die nur gelegentlich, z. B. zum Einkaufen, verwendet wird, kann man auch mehrfach, auch über verschiedene Tage, verwenden (sie darf nicht naß werden).

e.     Es hat Fälschungen von FFP 2 Masken gegeben und wird es auch in Zukunft geben können. Ein Laie sollte deshalb unbedingt darauf achten, daß auf der Maske aufgedruckt ist:

        das CE-Zeichen:   z. B. CE 1947…..    manchmal findet man auf Masken auch noch die Angabe der Prüfnorm – und der Maskentyp: FFP 2

f.      wo kaufen?:  ich würde z. B. keine Masken im anonymen Internet kaufen

        Ein Kauf in einer Vor Ort-Apotheke oder einem Sanitätshaus bietet wohl einen vernünftigen Grad an Sorgfalt. Dort kann man auch nach den Informationen des Herstellers fragen, sofern man nur Einzelstücke kauft und keine         ganze Packung (in der die Informationen enthalten sind). Aber: Auch eine „angebliche“ FFP2 Maske ist wohl zumindest vergleichbar mit einer MNS Maske, siehe Punkt b.

Dr. Eberwein Vors. KSR-KN

 

     Auch die „normale „Arbeit des KSR-KN wurde durch die politisch-gesundheitliche Entwicklung getroffen. Unsere Sitzungen waren nicht mehr möglich. Doch bald haben wir die Arbeit wieder aufgenommen in Kleingruppen wurde zu den  bestehenden Themen gearbeitet, wir haben Kontakt gehalten in Telefonaten, bald auch in Telefon- ..und nun auch in Video-Konferenzen. Die Ergebnisse dieser Arbeit haben wir nun schlussendlich in einer Broschüre zusammengefasst.  Diese  wurde in der ersten wieder öffentlichen Vorstandssitzung am 9. Sept., die unter Mitwirkung des Sozialdezernenten Herrn Basel stattfand im Landratsamt stattfand, vorgestellt.

Hier können Sie sie lesen:

KSR-Broschuere_08-20_FINAL_DS