Heimbeiräte und Heimfürsprecher

Entsprechend des Landesheimgesetzes und der Landesheimmitwirkungsverordnung müssen in allen Pflegeheimen ab einer bestimmten Anzahl von Bewohnern Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecher im Fürsprechergremium gewählt werden. Das können sowohl Bewohner selbst, Angehörige der Bewohner oder auch externe Personen sein. Diese werden von der Heimaufsichtsbehörde bestätigt. Aufgrund der Größe des Landkreises wurde dieser in die Regionen Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach aufgeteilt.  Für jede Region wurden zwei Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecher im Fürsprechergremium gewählt. Aus ihrer Reihe bestimmten die Regionalvertreter-/innen eine Sprecherin, die stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des KSR ist.

Heimfürsprecherin im KSR-KN: Frau Bürgermeister