Mitarbeit im Sozialausschuss des Kreistags
Der Kreistag entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat für diese Entscheidung zuständig ist oder er die Entscheidung an einen Ausschuss übertragen hat. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten erfolgt durch die Hauptsatzung des Landkreises. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Er leitet die Sitzungen, legt die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen ein. Dem Kreistag gehören derzeit 68 gewählte Mitglieder an.
Um die Sitzungen des Kreistages zu entlasten, werden für die Beschlussfassung über einzelne Themenbereiche Ausschüsse gebildet. Diese entscheiden entweder kraft eigener Zuständigkeit in öffentlicher Sitzung oder bereiten in nicht öffentlicher Sitzung die Entscheidungen des Kreistages vor.
Für Fragen aus dem Sozialbereich ist der
Sozialausschuss
zuständig. Traditionell ist der Kreisseniorenrat in diesem Ausschuss Mitglied mit beratender Stimme.
Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren / sind
• der Kreisseniorenplan
• der Sozialetat des Landkreises
• inhaltliche und finanzielle Unterstützung freier Träger
• Vorbereitung der Entscheidungen des Kreistags
In der Regel trifft sich der Sozialausschuss 4 mal im Jahr unter Vorsitz des Landrats. Ausführliche Informationen über Kreistag und Sozialausschuß (Termine, Tagesordnungen, Ergebnisse) finden sich auf der Website des Landratsamts unter
http://www.lrakn.de
Am 11.März 2019 gab H.Dr. Eberwein für den KSR folgende Stellungsnahme zum Kreisseniorenplan ab.
Stell.nahme KSR zum Kreisseniorenplan Kreistag Sozialausschuß 11.3.2019