Kreisseniorenrat weiter für verbindliche Regeln für Heimbeiräte und Fürsprecher

Der Kreisseniorenrat hat Sorge, dass durch das vom Landtag im Rahmen des Bürokratieabbaus beschlossene Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) die Interessen der Bewohner nicht ausreichend vertreten werden.
Mit dem am 04. Februar 2026 beschlossenen Gesetz entfällt für stationäre Pflegeheime die verbindliche Regelung, Bewohner bei der Mitwirkung und Mitgestaltung einzubeziehen. So entfällt beispielsweise die Verpflichtung der Heime, den Heimbeirat frühzeitig über wichtige Bewohnerangelegenheiten zu informieren. Durch den Wegfall entsteht Rechtsunsicherheit darüber, wie Mitwirkung gestaltet werden muss und welche Rechte den Bewohnern und Ehrenamtlichen zukünftig zustehen.
Eine Handreichung mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Mitwirkung soll es zwar bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 geben, aber wie genau die Mitwirkung vor Ort aussieht, sollen die Einrichtungen künftig flexibel handhaben können. Auch der Normenkontrollrat sieht dies kritisch und kommt zu dem Schluss, dass die Streichung der Landesheimmitwirkungsverordnung nicht geeignet ist, sinnvoll Bürokratie abzubauen und Erleichterungen zu schaffen.

Der Kreisseniorenrat hat Heimbeiräte und Heimfürsprecher von 28 Pflegeheimen zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. „Wir konnten aufzeigen, dass die Heimbeiräte und Heimfürsprecher vertrauensvoll mit den Heimen zusammenarbeiten und wichtige Anregungen geben“ sagt Harry Fuchs, stellvertretender Vorsitzender im Kreisseniorenrat. Der Kreisseniorenrat appelliert an die Heime, weiterhin Heimbeiräte oder Heimfürsprecher zu gewinnen.

Im Landkreis gibt es 43 Pflegeheime. Wenn die Bewohner keinen Heimbeirat bilden können, kann ein Gremium aus ehrenamtlichen Heimfürsprechern von der Heimaufsicht bestellt werden. Für die Heime ist es in letzter Zeit immer schwerer geworden, Ehrenamtliche für die Tätigkeit als Heimfürsprecher zu gewinnen.

Heimbeiräte wurden unter den Bewohnern eines Heimes in regelmäßigen Abständen gewählt. Auch Angehörige konnten sich wählen lassen. Die Mitglieder dieses Gremiums kümmern sich zum Beispiel um die Themen Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie der Alltags- und Freizeitgestaltung und vieles mehr.